Fälligkeitshypothek

Fälligkeitshypothek
Fạ̈l|lig|keits|hy|po|thek, die (Bankw.): Hypothek, bei der das gesicherte Kapital zu einem festen Zeitpunkt fällig wird u. vor diesem Termin unkündbar ist.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Fälligkeitshypothek — zu einem bestimmten Termin fällige, bis dahin unkündbare ⇡ Hypothek. Gegensatz: ⇡ Kündigungshypothek …   Lexikon der Economics

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